Erbschein

Der Erbschein ist ein dem Erben ausgestelltes Zeugnis über sein Erbrecht, das nach dem Tod des Verstorbenen in Kraft tritt. Er dient als Nachweis bzw. Beweis der damit verbundenen Verfügungsberechtigung über den Nachlass. Er macht den Rechtsverkehr sicherer, weil sich andere Personen auf den Inhalt des Erbscheins auch dann verlassen können, wenn sich z. B. herausstellt, dass die dort als Erbe ausgewiesene Person doch nicht Erbe geworden ist. Die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Erbscheins bezieht sich auf die Tatsache der Erbenstellung als solcher, die Größe des Erbteils und Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Nachlass (z.B. Anordnung einer Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung).

Kann man auch ohne einen Erbschein erben?
Im Falle einer Erbschaft kann auch ohne einen Erbschein geerbt werden. Hierbei bleibt der Erbe der rechtmäßige Rechtsnachfolger des Erlasses aufgrund eines Testaments, Erbvertrags oder der gesetzlichen Erbfolge.
In bestimmten Fällen kann es jedoch erforderlich sein, den eigenen Erbschein vorzulegen. Etwa gegenüber dem Grundbuchamt als Nachweis der Erbfolge an einem Grundstück, wenn das Testament nur handschriftlich verfasst wurde. Aber auch gegenüber Behörden, Versicherungen und Banken muss zur Befugnis oder für einen Zugriff die Erbberechtigung mittels Erbschein bewiesen werden.

Wie erfolgt die Ausstellung eines Erbscheins?
Ausgestellt wird der Erbschein u. a. auf Antrag des Erben grundsätzlich vom Nachlassgericht. Das Gesetz sieht keine notwendigen Fristen für die Beantragung des Erbscheins vor. Im Falle einer Vollmacht bekommt ein Bevollmächtigter schon vor Erteilung des Erbscheins Rechte in Bezug auf den Nachlass zugesprochen. Erben mehrere Personen, so kann sich jeder Miterbe einen Teilerbschein über seinen Anteil am Nachlass ausstellen lassen.

Das Gericht prüft von Amts wegen, ob dem Erben das behauptete Erbrecht zusteht. Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt es dem Erben den Erbschein, ist es dagegen davon überzeugt, dass der Antragsteller nicht Erbe ist, weist es den Antrag durch Beschluss zurück. Ist die Rechts- oder Sachlage unklar, so erlässt es einen Vorbescheid.

Wann wird ein Erbschein eingezogen?
Wurde ein Erbschein erteilt oder ergeben sich im Nachhinein Zweifel an seiner Richtigkeit oder hat sich z.B. die Rechtslage geändert, weil der Erbe die Erbschaft angefochten hat (→ Anfechtung)? Somit ist das Nachlassgericht verpflichtet, den Erbschein einzuziehen bzw. für kraftlos zu erklären. Im Falle einer Ablehnung der Erteilung eines Erbscheins, können Sie Beschwerde einlegen.

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