Die Kosten

Die Anwaltskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Aufgrund einer Honorarvereinbarung kann (von wenigen Ausnahmen abgesehen) von diesen gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden.

Das Mandat

Grundsätzlich richten sich die Kosten eines Rechtsstreits nach dem Gegenstandswert und dem Anfall bestimmter Gebührentatbestände sowie dem Umfang der Beauftragung und zwar unabhängig davon, wie hoch der Zeit- oder Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts ist.

Detaillierte Aussagen zu den Kosten eines konkreten Mandats können daher nur in einer persönlichen Beratung gemacht werden.

Die Erstberatung

Eine Besonderheit gilt für die Erstberatung. Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt; wenn Sie also erst einmal nur ein paar Fragen haben und sich eher allgemein zu Ihrer Sache informieren wollen gilt: Für eine Erstberatung darf die gesetzliche Erstberatungsgebühr maximal(!) 190,00 € netto (249,90 € inkl. Auslagen und MwSt.) betragen, soweit es sich um einen Rechtsrat an einen Verbraucher handelt. Daher müssen Sie bei einer ersten Anfrage ohne Erteilung eines vollen Mandats auch nicht mit höheren Kosten rechnen.
Hiervon kann durch eine mit Ihnen zu treffende Honorarvereinbarung nach oben abgewichen werden. Dies wird ggf. auch geschehen und ist insbesondere gerechtfertigt aufgrund der Höhe des Gegenstandswertes, der Dauer der Beratung oder der Schwierigkeit des Mandates.

Das persönliche Gespräch

ist durch nichts zu ersetzen! Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können aus diesem Grund leider nicht erteilt werden. Vereinbaren Sie daher telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie zurückrufen können.

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Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da das Gekaufte – die Leistung – die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

nach John Ruskin, englischer Schriftsteller, Maler, Kunsthistoriker und Sozialphilosoph