Beratung vom Anwalt: Die Vorsorgevollmacht

Ein Rechtsgebiet, mit dem ich als Anwalt für Erbrecht in Berlin immer wieder in Berührung komme, ist das Betreuungsrecht. Dies ist geregelt im Betreuungsgesetz (BGB §§ 1896 ff.) und sieht vor, dass einem Menschen, der aus körperlichen oder geistigen Gründen seine Angelegenheiten nicht mehr alleine selbst besorgen kann, ein Betreuer zur Seite gestellt wird. Die Einleitung der Betreuung und die Auswahl des Betreuers obliegt dem Vormundschaftsgericht. Wollen Sie die Vertretung Ihrer Interessen im Bedarfsfall lieber in den Händen einer Ihnen vertrauten Person wissen, lassen Sie sich rechtzeitig vom Anwalt zur Vorsorgevollmacht beraten!

Die Vorsorgevollmacht: Grundlegende Informationen

Die Kernfrage für die Vorsorgevollmacht lautet: Wer vertritt mich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen wichtige Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Ehepartner oder Kinder werden nicht, wie oft angenommen wird, automatisch zu Bevollmächtigten. Sie müssen durch die Vorsorgevollmacht erst zu solchen ernannt werden, um in Vertretung rechtlich verbindliche Entscheidungen für Sie treffen zu können. Damit die Vollmacht ihre Wirksamkeit entfaltet, muss der oder die Bevollmächtigte sie besitzen und vorlegen können. Um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es daher ratsam, die schriftliche Vorsorgevollmacht vom Anwalt aufsetzen zu lassen.

hand älterer person unterschreibt dokument

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht verwechseln

Dabei dürfen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht durcheinander gebracht werden. Die Patientenverfügung hält medizinische Behandlungswünsche fest, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern, beispielsweise in einem komatösen Zustand. So können Ärzte wichtige Eingriffe durchführen und Entscheidungen — etwa über lebensverlängernde Maßnahmen — treffen, ohne sich die mündliche Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen holen zu müssen, da die Wünsche des Patienten in der Patientenverfügung festgehalten ist.

Mit der Vorsorgevollmacht hingegen ist der oder die Bevollmächtigte in der Lage, sowohl vermögensrechtliche als auch persönliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Bevollmächtigung zu einem so frühen Zeitpunkt erfolgt, dass an der vollen Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers kein ernstlicher Zweifel besteht.

Betreuung gemäß Betreuungsgesetz

Durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz wurde die früher mögliche Entmündigung zwar abgeschafft — auch im Rahmen der nun gesetzlich geregelten Betreuung ist es allerdings möglich, dass das Vormundschaftsgericht einen so genannten Einwilligungsvorbehalt anordnet. Ähnlich wie bei der früheren Entmündigung ist der Betreute dann selbständig nicht mehr handlungsfähig. Der Berufsbetreuer vertritt zwar die Interessen des Betreuten, steht dabei jedoch unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes.

Hierfür fallen Gerichtskosten an und auch der Betreuer erhält eine Vergütung, grundsätzlich aus dem Vermögen des Betreuten. Die Auswahl des Berufsbetreuers obliegt dem Vormundschaftsgericht und deckt sich nicht immer mit den mutmaßlichen Interessen des Betreuten und seiner Familienangehörigen. Dem Betreuten bzw. dessen Familie kann also ein Betreuer "vor die Nase" gesetzt werden, den diese gar nicht wollen. Verhindern Sie dies, indem Sie mit einem Anwalt eine Vorsorgevollmacht errichten.

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Die Vorsorgevollmacht vereinfacht die Betreuung

Auch wenn das Vormundschaftsgericht nach Anhörung der Familienangehörigen statt eines Berufsbetreuers den Ehegatten, die Kinder oder einen anderen Familienangehörigen zum Betreuer bestimmt, sieht sich dieser oftmals dennoch rechtlichen Hürden gegenüber. Dinge, die bislang mit dem zuvor geschäftsfähigen Betreuten reibungslos möglich waren, werden nun zum Problem — besonders wenn es um die Verwaltung gemeinsamer Vermögenswerte oder das Weiterführen einer gemeinsamen Firma mit den damit verbundenen Geschäftsvorgängen geht.

Wichtige Entscheidungen müssen vom Gericht genehmigt werden. Vermutet das Gericht einen Interessenkonflikt zwischen Betreuer und Betreutem, kann es einen Ergänzungsbetreuer bestellen. Dies ist häufig ein familienfremder Rechtsanwalt. Eine Vorsorgevollmacht minimiert diese unnötigen Sorgen. Grundsätzlich soll das Gericht nach der geltenden Rechtslage nämlich von der Anordnung einer Betreuung absehen, wenn der Betreute rechtzeitig mit einem Anwalt eine Vorsorgevollmacht errichtet hat.

Die Vollmacht vereinfacht vieles:

  • Entscheidungen bedürfen keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen.
  • Es müssen keine Vermögensverzeichnisse erreichtet werden.
  • Es gibt keine Rechnungslegungspflichten.
  • Auch bei vermeintlichen Interessenskollisionen bedarf es keiner Anordnung eines Ergänzungsbetreuers.

Hilfe vom Rechtsanwalt bei Vorsorgevollmacht und anderen Themen

Um die oben geschilderten Probleme zu vermeiden, überlegen Sie sich frühzeitig, ob für Sie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sinnvoll ist. Ich helfe Ihnen gern hinsichtlich der rechtssicheren Formulierungen. So stellen Sie sicher, dass Entscheidungen auch dann noch in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Nicht nur bei der Vorsorgevollmacht kann ein Anwalt hilfreich sein. Auch viele andere Themen erfordern oftmals eine fachkundige, juristische Beratung. Sie möchten Ihren Nachlass sehr konkret unter Ihren Erben aufteilen und ein dementsprechend eindeutiges Testament erstellen? Kontaktieren Sie mich! Auch für eine allgemeine, unverbindliche Testamentsberatung stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

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