Testamentseröffnung — Ist ein Anwalt notwendig?

Obwohl für viele Menschen durch Film und Fernsehen ein anderer Eindruck entstanden ist: Eine Testamentseröffnung erfolgt nicht durch einen Anwalt oder einen Notar im Beisein der Angehörigen, sondern durch das zuständige Nachlassgericht. Dies ist meist das örtliche Amtsgericht im Einzugsbereich des letzten deutschen Wohnsitzes des Erblassers. Als einzige Ausnahme sei hier das Bundesland Baden-Württemberg (bzw. nur Baden) angemerkt. Hier liegt die Verantwortung der Nachlassverwaltung, und damit auch die Testamentseröffnung, bei dem amtlichen Notariat.

Rechtsberatung durch einen Anwalt bei Eröffnung des Testaments

Obwohl nicht zwingend im Zuge einer Testamentseröffnung ein Anwalt benötigt wird, erleichtert eine begleitende Rechtsberatung den gesamten Vorgang für Erben enorm. Schalten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht ein, um etwaigen Komplikationen vorzubeugen.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Besitz des Testaments sind. Es besteht eine gesetzliche Ablieferungspflicht und das Testament muss zeitnah bei dem zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden. Gleichzeitig sollte die Testamentseröffnung beantragt werden. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen es sinnvoll ist, diesem Antrag auf Testamentseröffnung als erste Einschätzung begleitende Ausführungen bzw. Angaben an das Nachlassgericht beizufügen, wie das Testament zu verstehen ist. Dies empfiehlt sich insbesondere bei unvollständig, widersprüchlich oder ungenau formulierten Testamenten. Genau an dieser Stelle sollten Sie vor dem Testamentseröffnungsantrag einen Anwalt hinzuziehen.

Auch hilft bei einer Testamentseröffnung ein Anwalt als Beistand, sollte sich das Testament zum Beispiel als Fälschung herausstellen oder wird eine Testierunfähigkeit des Erblassers vermutet. Sollte der Eröffnung ein Erbstreit folgen, haben Sie bereits einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der im Bilde ist.

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So sieht der Ablauf einer Testamentseröffnung aus

Im Wesentlichen setzt sich eine Testamentseröffnung aus zwei Schritten zusammen:

  • Das Nachlassgericht öffnet das Testament und nimmt den letzten Willen des Verstorbenen zur Kenntnis.
  • Danach übermittelt das Gericht den Inhalt an die Erben, meist auf postalischem Wege. Nur selten kommt es zu einer Ladung, bei der die Beteiligten zu einem bestimmten Termin im Gericht anwesend sind und das Erbe laut Testament verkündet wird.

Nachlassgericht: Wie kommt das Testament dort hin?

Das Testament kann auf unterschiedlichen Wegen zum zuständigen Rechtspfleger im Nachlassgericht gelangen. Entweder wird es bereits zu Lebzeiten der Person dort hinterlegt — diese Verwahrung bietet einen besonders sicheren Schutz vor Fälschung — oder es muss nach dem eingetroffenen Todesfall unverzüglich dem Gericht übergeben werden. Das schreibt die Ablieferungspflicht nach § 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor.

Nur das Nachlassgericht ist berechtigt, das Dokument dem Umschlag zu entnehmen. Mit der Eröffnung legt das Gericht ein Protokoll über den Vorgang an: das sogenannte Testamentseröffnungsprotokoll.

Benachrichtigung an erbberechtigte Personen

Die Bekanntgabe des Testamentsinhalt erfolgt in den meisten Fällen schriftlich per Post. Die Erbberechtigten erhalten je eine Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls. Dabei ist für eine Person nur der sie betreffende Abschnitt des letzten Willens zu lesen, alles andere wird vom Nachlassgericht ggf. geschwärzt. Ein Alleinerbe kann natürlich das vollständige Testament einsehen.

Dauer: Wie lange bis zur Testamentseröffnung?

Wie viel Zeit bis zur Eröffnung des Testaments vergeht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und unter anderem davon abhängig, wie schnell das Testament nach dem Tod des Erblassers zum Nachlassgericht gelangt.

Wird es bereits amtlich verwahrt und sind die Adressaten zügig ausfindig zu machen, kann man mit der Testamentseröffnung schon innerhalb weniger Wochen oder Monate rechnen.

Unter Umständen kann es bis dahin aber auch sehr viel länger dauern. An eine Frist muss sich das Nachlassgericht laut BGB nicht halten.

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Fristen: Was kommt nach der Eröffnung des Testaments?

Mit der Eröffnung des Testaments wird der Erbanfall offiziell gemacht. Das bedeutet auch den Beginn gesetzlicher Fristen. Für das Ausschlagen der Erbschaft haben die beteiligten Personen grundsätzlich 6 Wochen Zeit. Sonst gilt das Erbe als angenommen.

Wenn jemand seinen Pflichtteilanspruch geltend machen möchte, ist für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist grundsätzlich auch die Testamentseröffnung von Bedeutung.

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