Testament: Beratung vom Anwalt

Wenn Sie zum Testament eine Beratung wünschen, sind Sie bei der Kanzlei Jürgen Pillig bestens aufgehoben. Als spezialisierter Anwalt für Erbrecht in Berlin kläre ich Sie zu allen relevanten Punkten auf und gebe Ihnen die entsprechenden Rechtstipps.

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Individuelle Testamentsberatung für meine Mandanten

Jeder Mensch und jeder Fall ist anders. Darum kommen meine Mandanten auch mit den unterschiedlichsten Wünschen und Zielen in die Testamentsberatung. Für unseren Termin lautet die simple aber zentrale Frage: Wie stellen Sie sich Ihre Erbfolgeregelung vor?

Häufige Anliegen meiner Mandanten:

  • Ehepartner oder Lebenspartner umfassend absichern
  • Minderjährige Kinder schützen
  • Erbstreitigkeiten in der Familie vermeiden
  • Nachlass steuerlich optimiert gestalten
  • Vermögen im Ausland korrekt einbeziehen

Zweck des Testaments

Mit dem Testament regeln Erblasser ihren Nachlass, das heißt, wer welches Vermögen erhält. In der Beratung zum Testament klären wir gemeinsam:

  • Wie soll sich die Erbfolge gestalten?
  • Wie wird das Vermögen nach Ihren Vorstellungen an die Erben verteilt?
  • Welche Formvorschriften müssen eingehalten werden?

Für die einwandfreie Erstellung eines Testaments gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit es später beim Erbe nicht zu Streitigkeiten kommt. Umso wichtiger, dass im Testament der Wille des Erblassers eindeutig formuliert wird.

Sonderfälle, die in der Testamentsberatung geklärt werden sollten:

  • Vermächtnis bestimmter Gegenstände an bestimmte Personen
  • Mögliche Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge
  • Mögliche Übertragung von Nachlasswerten bereits zu Lebzeiten

Warum Kanzlei Pillig?

  • Spezialisierung auf Erbrecht – keine Allgemeinpraxis, sondern Fokus auf das, was zählt
  • Langjährige Erfahrung mit komplexen Familien- und Vermögenssituationen
  • Persönliche Betreuung – Sie sprechen direkt mit Ihrem Anwalt, nicht mit einer Kanzlei-Hotline
  • Transparente Kosten – die Gebühren werden vorab fair und verständlich erläutert

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Absicherung des Ehegatten

Fast 90 % der Bevölkerung errichtet kein Testament. Weniger als 5 % der erbrechtlichen Regelungen werden als rechtlich und steuerlich richtig angesehen.

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, dass ohne Testament der überlebende Ehepartner automatisch Alleinerbe wird. Das stimmt nicht.

Beispiel: Ein Ehemann verstirbt und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Geschwister – aber keine Kinder. Ohne Testament wird die Ehefrau in der Regel nur Miterbin neben den Eltern des Ehemanns. Sind diese nicht mehr am Leben, rücken die Geschwister in der Erbfolge als Miterben nach. Im schlimmsten Fall muss sie das gemeinsam bewohnte Eigenheim belasten oder verkaufen, um die Miterben auszuzahlen.

Die Lösung: Ein rechtzeitig errichtetes Testament stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird – so, wie es die meisten Ehepartner wünschen.

Sicherheit durch Pflichtteilsstrafklausel

Ein weiteres Versäumnis ist der Verzicht auf eine Pflichtteilsstrafklausel, die nachfolgend veranschaulicht wird.

Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder und setzt sich im Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Viele glauben, damit sei der überlebende Ehepartner vollständig abgesichert. Ein mitunter folgenreicher Irrtum, denn wenn der erste Ehegatte verstirbt, können die Kinder potenziell direkt ihren Pflichtteil verlangen. Der überlebende Ehepartner muss diesen dann Geld auszahlen, obwohl der Großteil des Vermögens möglicherweise im Haus oder in der Altersvorsorge gebunden ist. Im schlimmsten Fall wird die Immobilie belastet oder verkauft, nur um Pflichtteilsansprüche zu bedienen.

Die Lösung: Verlangt ein Kind nach dem ersten Erbfall den Pflichtteil, wird es beim zweiten Erbfall qua Pflichtteilsstrafklausel schlechter gestellt. Beispielsweise erhält es dann ebenfalls nur den Pflichtteil, obwohl eigentlich eine größere Erbschaft vorgesehen war. Die entsprechende Strafklausel gibt also einen Anreiz dafür, den Pflichtteil nicht sofort geltend zu machen, und schützt so den überlebenden Ehegatten vor finanzieller Überforderung.

Testamentsberatung zum Auslandsvermögen

Wichtig zu wissen:

  • Der „gewöhnliche Aufenthalt" ist nicht mit dem Wohnsitz gleichzusetzen
  • Verbringen Sie den Großteil des Jahres im Ausland, kann ausländisches Erbrecht gelten
  • Durch eine Rechtswahl im Testament können Sie die Anwendung ausländischen Erbrechts verhindern

Wenn Sie einen Weggang ins Ausland planen, berate ich Sie gern zu allen offenen Fragen rund um Ihren Nachlass.

Eine Kombination aus beiden Prinzipien ist ebenfalls möglich – etwa wenn eine Wiederverheiratung in Betracht kommt. Die Eheleute setzen einander als Vollerben ein und bestimmen ihre Kinder als Schlusserben. Zusätzlich wird eine Klausel eingefügt, durch die bei Wiederverheiratung die Vorerbschaft eintritt und die Kinder zu Nacherben werden.

In der Beratung zum Testament kann ich Sie als spezialisierter Anwalt für Erbrecht in Berlin darüber aufklären, welche Bestimmungen für Ihren Einzelfall sinnvoll sind.

Steueroptimierte Gestaltung

Ein häufiger Fehler beim Verfassen des Testaments ist die fehlende Voraussicht in Bezug auf die Steuerlast. Das Vermögen wird in einem einzigen Schritt übertragen, sodass Freibeträge ungenutzt bleiben und deutlich mehr Erbschaftsteuer anfällt. Durch eine clevere Aufteilung können Freibeträge gezielt ausgeschöpft werden, etwa indem mehrere Begünstigte bedacht werden oder Zuwendungen zeitlich und inhaltlich sinnvoll strukturiert werden.

Abhängig von Ihrer Situation kann es sich auch lohnen, möglichst wenige steuerlich relevante Erbgänge zu verursachen, denn jeder zusätzliche Erbfall ist potenziell mit der Abfuhr weiterer Steuern verbunden – selbst dann, wenn das Vermögen „in der Familie bleibt“.

In passenden Konstellationen kann das Überspringen einer Generation sinnvoll sein, z. B. in Form direkter Zuwendungen an Kinder oder Enkel zu Lebzeiten statt einer Erbschaft. So werden Vermögen steuerlich effizient weitergegeben und Freibeträge strategisch genutzt.

Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich im Rahmen einer Testamentsberatung zur Seite.

Entziehung des Pflichtteils

Der Pflichtteil ist grundsätzlich gesetzlich geschützt. Eine Enterbung allein reicht daher oft nicht aus. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann der Pflichtteil jedoch entzogen werden, z. B. bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Entscheidend sind eine saubere rechtliche Begründung und Dokumentation, damit die Regelung im Streitfall Bestand hat.

Details und Voraussetzungen wie Sie in solchen Fällen den Pflichtteil umgehen, erfahren Sie auf meiner Webseite.

Patchworkfamilien, Stiefkindfälle und unliebsame Kinder

In Patchwork-Konstellationen scheint die gesetzliche Erbfolge mitunter ungerecht und nicht im Sinne der Familie. Das typische Problem in solchen Szenarien ist ein bestehendes Vermögensungleichgewicht zwischen den Partnern. Gleichzeitig gibt es oftmals auch Kinder aus früheren Beziehungen. Ohne klare Regelung kann der überlebende Partner im Erbfall daher unter finanziellen Druck geraten.

Außerdem relevant in diesem Kontext: Stiefkinder erben gesetzlich nicht automatisch. Wer also das Kind des Partners aus erster Ehe absichern will, muss es ausdrücklich im Testament berücksichtigen. Umgekehrt möchten viele, dass Vermögen in der eigenen Familie bleibt und nicht (z. B. über den neuen Partner) dauerhaft in eine andere Linie wandert.

Auch bei zerrütteten Familienverhältnissen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten – etwa wie ein eigenes unliebsames Kind berücksichtigt wird.

In komplexen Konstellationen dieser Art schafft ein sauber gestaltetes Testament klare Verhältnisse. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen einer Testamentsberatung zur Seite. Treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt.

Transparente Kosten für Ihre Testamentsberatung

Sie möchten wissen, was die Rechtsberatung zum Testament kostet? Die Anwaltskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem Gegenstandswert sowie dem Umfang der Beauftragung.

Erstberatung: Wenn Sie zunächst nur ein paar Fragen haben und sich allgemein zu Ihrer Sache informieren möchten, gilt die gesetzliche Erstberatungsgebühr. Diese richtet sich nach dem Umfang und liegt in der Regel bei 250,00 € inkl. Auslagen und MwSt. So können Sie sich ohne großes finanzielles Risiko einen ersten Überblick verschaffen.

Volles Mandat: Detaillierte Aussagen zu den Kosten eines konkreten Mandats werden individuell in einem persönlichen Gespräch erläutert – fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Mehr Informationen zu den Kosten →

Weiterführende Themen:

Ihr Rechtsanwalt mit Erfahrung und Kompetenz

Das Erbrecht ist komplex und erbrechtliche Formalitäten für Laien schwer überschaubar. Genau deshalb ist eine individuelle Rechtsberatung zum Testament durch einen spezialisierten Anwalt ratsam.

Ich unterstütze Sie bei:

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Häufige Fragen zur Testamentsberatung

  • Wer braucht ein Testament?
    Ein Testament ist immer dann ratsam, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Das gilt besonders für Patchworkfamilien, in denen Stiefkinder bedacht oder Vermögenslinien klar getrennt werden sollen, und für nichteheliche Lebenspartner, die ohne Testament gesetzlich überhaupt kein Erbrecht haben. Auch Familien mit behinderten Angehörigen profitieren: Ein sogenanntes Behindertentestament sichert dem Kind Vorteile aus dem Erbe, ohne dass der Sozialhilfeträger darauf zugreifen kann. Daneben lässt sich der Pflichtteil einzelner Angehöriger gestalten, etwa durch eine Pflegevereinbarung, mit der Pflichtteilsansprüche reduziert oder im Zusammenspiel mit einem Pflichtteilsverzicht ausgeschlossen werden können. In der Testamentsberatung klären wir, welche Gestaltung zu Ihrer Situation passt.
  • Was ist eine Testamentsberatung?
    Eine Testamentsberatung ist die rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht, in der Sie Ihre Erbfolge klären und Ihren letzten Willen rechtssicher festhalten. Dabei geht es um die Verteilung des Vermögens, die Absicherung von Angehörigen und die einzuhaltenden Formvorschriften. So schaffen Sie Klarheit und schützen Ihre Familie vor ungewollten Folgen.
  • Wie läuft eine Testamentsberatung ab?
    Eine Testamentsberatung beginnt mit einem persönlichen Beratungstermin. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, wie Sie sich Ihre Erbfolgeregelung vorstellen. Gemeinsam wird geklärt, wie sich die Erbfolge gestalten soll, wie das Vermögen an die Erben verteilt wird und welche Formvorschriften einzuhalten sind. In der Regel startet der Kontakt mit einer Erstberatung; Umfang und Kosten eines möglichen Mandats werden individuell im persönlichen Gespräch besprochen. Bei Bedarf folgt anschließend die notarielle Beurkundung des Testaments.
  • Müssen Eheleute ein Testament schreiben?
    Nein, gesetzlich verpflichtet ist niemand, ein Testament zu errichten. Ohne Testament greift jedoch die gesetzliche Erbfolge, nach der der überlebende Ehepartner meist nur Miterbe neben Kindern, Eltern oder Geschwistern wird. Im schlimmsten Fall müsste er das gemeinsame Eigenheim belasten oder verkaufen, um Miterben auszuzahlen. Damit sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben absichern, ist ein Testament (zum Beispiel ein gemeinschaftliches Berliner Testament) daher dringend zu empfehlen. Eine ergänzende Pflichtteilsstrafklausel kann den überlebenden Ehegatten zusätzlich schützen.
  • Was kostet eine Testamentsberatung?

    Eine anwaltliche Erstberatung zum Testament darf für Verbraucher gesetzlich höchstens 190,00 Euro netto kosten, das entspricht 249,90 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem Gegenstandswert und dem Umfang der Beauftragung. Hiervon kann indes per Honorarvereinbarung, insbesondere bei einem vollen Mandat nach oben abgewichen werden; die Kosten werden vorab individuell und transparent erläutert. Weitere Details: Kosten im Erbrecht

  • Welche Fehler sollte man in einem Testament vermeiden?
    Die häufigsten Fehler in einem Testament sind unklare oder widersprüchliche Formulierungen und das Nichteinhalten der Formvorschriften, etwa ein nicht handschriftliches Testament ohne Datum oder Unterschrift. Ebenso problematisch sind das Übergehen von Pflichtteilsansprüchen, fehlende steuerliche Voraussicht, die Freibeträge verschenkt, und das Vergessen von Sonderfällen wie Auslandsvermögen oder Patchwork-Konstellationen. Eine anwaltliche Testamentsberatung hilft, diese Fehler zu vermeiden.
  • Erben Stiefkinder automatisch?
    Nein. Stiefkinder erben gesetzlich nicht automatisch. Wer ein Stiefkind absichern möchte, muss es ausdrücklich im Testament berücksichtigen. Gerade in Patchworkfamilien schafft eine klare testamentarische Regelung Sicherheit und verhindert, dass Vermögen ungewollt in eine andere Familienlinie übergeht.

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