Testamentsauslegung: Den tatsächlichen Willen ergründen

Eine Testamentsauslegung setzt voraus, dass der Inhalt eines Testaments unklar bzw. mehrdeutig ist. Dies kommt meist zustande, wenn Laien ohne das entsprechende Wissen im Erbrecht ein eigenhändiges Testament erstellen. Entweder sind die verwendeten Begriffe nicht eindeutig oder fachliche Begriffe werden falsch eingesetzt.

Hinterlässt der Erblasser ein Testament, das zu viel Interpretationsspielraum zulässt und die Hinterbliebenen werden sich zum Nachlass nicht einig, wird eine Testamentsauslegung notwendig.

Wenden Sie sich für juristischen Beistand bei einer Testamentsauslegung an Rechtsanwalt Jürgen Pillig, um den tatsächlichen Willen des Erblassers festzustellen.

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Das eigenhändige Testament ist die üblichste Form. Selbst wenn die Formerfordernis des Testaments beachtet wurde, können Missverständnisse entstehen, wenn der Erblasser ein eigenhändiges Testament ohne professionelle Beratung errichtet hat. Meine Kanzlei bietet deshalb auch eine Testamentsberatung an, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Vermeiden Sie, dass es zum Streit unter der Erben und damit zu einer Testamentsauslegung kommt. Kontaktieren Sie meine Kanzlei, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Rechtsanwalt Jürgen Pillig unterstützt Mandantin bei Testamentsauslegung

Lücken und Spielraum im Testament

Der Text des Testaments ist erst einmal nur der Ausgangspunkt. Entscheidend ist, was der Verstorbene mit diesen Worten sagen wollte. Da missverständliche Formulierungen erfahrungsgemäß häufig vorkommen, gibt es hier eine Vielzahl von Regelungen und Vorgehensweisen, wie das Testament zu verstehen ist. Denn die entscheidende Hürde im Erbrecht ist, dass der Erblasser sich nicht mehr zum Testament äußern und Missverständnisse aufklären kann.

Bei der Testamentsauslegung kommt es also erst einmal nicht auf den Wortlaut an, vielmehr geht es darum, was der Erblasser mit dem Testament tatsächlich aussagen wollte. Es soll also der subjektive Wille des Erblassers ermittelt werden. Dafür werden Wortsinn und Ausdrücke auf die Probe gestellt.

Die äußeren Umstände zur Auslegung des tatsächlichen Willens

Um den Willen des Erblassers klar zu deuten, müssen sowohl dessen Lebensumstände als auch die Auslegungsregeln des Erbrechts bekannt sein. Das oberste Gebot bei der Testamentsauslegung muss es sein, dass der Wille des Erblassers genau so umgesetzt wird, wie er oder sie es sich vorgestellt hat.

Sind die Formulierungen und Begriffe ungenau, muss das Testament sachkundig geprüft werden. Wichtig ist, dass die Perspektiven der Erben hier keine Rolle spielen, lediglich die Perspektive des Verstorbenen hat Relevanz.

Das heißt, der wirkliche Wille des Erblassers ist zu erforschen. Darum sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Umstände außerhalb des formulierten Willens im Testament zu berücksichtigen, um eine voll umfängliche Beurteilung vorzunehmen. Dazu gehören beispielsweise Aussagen, die der Erblasser unter Zeugen mündlich oder schriftlich zur Erbfolge geäußert hat.

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Wortlaut und tatsächlicher Wille

Deshalb gilt die Herangehensweise:

  1. Erst kommt es zur Auslegung des Willens des Erblassers.
  2. Danach wird geprüft, ob und inwieweit der Wille auch im Testament angedeutet ist.

Tritt der Fall ein, dass das Testament eine Lücke hat und ein Umstand vom Verstorbenen nicht bedacht wurde oder Widersprüche enthält, Testamentsauslegung ins Spiel. Dabei wird "erforscht", wie der Wille des Erblassers ausgesehen hätte, wäre ihm diese Lücke oder der Widerspruch klar gewesen. Die Aufgabe lautet also, das Testament im Sinne des Verstorbenen zu Ende zu denken.

Um später einen Erbstreit zu vermeiden und seinen Willen deutlich zu formulieren, lohnt es sich für den eigenen Nachlass eine Beratung beim Anwalt zu machen. Denn schlussendlich ist es im Sinne des Erblassers, die Begrifflichkeiten richtig zu verwenden, damit der Nachlass wirklich erfolgreich vererbt.

Anwalt im Büro bei Testamentsauslegung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Auslegungsregeln für letztwillige Verfügungen

Ist die konkrete Testamentsauslegung erfolglos, greifen im Zweifel die gesetzlichen Auslegungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Problem ist, dass das Ergebnis bei der Anwendung der Auslegungsregelungen des BGB im Einzelfall nicht wirklich den wahren Wünschen des Verstorbenen entsprechen muss. Deshalb ist es ratsam, sich bei der Testamentserstellung an einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um solch eine Situation zu vermeiden.

Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt im Erbrecht

Jürgen Pillig steht Ihnen als Anwalt für Erbrecht in Berlin mit umfassender Erfahrung zur Seite. Denn das Erbrecht ist komplex und erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Formalitäten.

Wenden Sie sich im Fall einer Testamentsauslegung an meine Kanzlei und holen Sie sich juristischen Beistand zur professionellen Ermittlung des Erblasserwillens. Sie erreichen mich telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular.

Ich stehe Ihnen außerdem mit anwaltlichen Leistungen zur Verfügung, wenn es um diese erbrechtlichen Themen geht: