Durch einen Vorbescheid kann das Nachlassgericht ankündigen, dass es einen bestimmten Erbschein erteilen wird, sofern sich innerhalb einer vorgegebenen Frist niemand gegen dieses Vorhaben wehrt.
Ein Vorbescheid bietet sich in Fällen an, in denen das Gericht nach der Sach- und Rechtslage nicht sicher zu entscheiden vermag, ob der Person, die den Erbschein beantragt hat, das behauptete Erbrecht zusteht oder nicht. So kann verhindert werden, dass unnötig falsche Erbscheine in Umlauf kommen, mit denen viel Unheil angerichtet werden kann, weil Geschäftspartner der vermeintlichen Erben auf die Richtigkeit eines Erbscheins vertrauen können. Die wahren Erben können also erheblich geschädigt werden.
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