Nacherbschaft

Die Nacherbschaft setzt voraus, dass zuvor eine andere Person (Vor-)Erbe geworden ist (-> Vorerbschaft). Der Nacherbe erhält das Vermögen des Erblassers also nicht sofort mit dessen Tod, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Vor- und Nacherbschaft können als Verfügung von Todes wegen vom Erblasser angeordnet werden. Dieser bestimmt auch, wann der Nacherbfall eintreten, also der Nachlass vom Vorerben auf den Nacherben übergehen soll.

Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe bereits ein Anwartschaftsrecht auf den Nachlass.

Von der Ersatzerbschaft unterscheidet sich die Nacherbschaft dadurch, dass eine Person nicht statt einer anderen, sondern nach einer anderen erben soll.

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