Teilerbschein

Mit einem Teilerbschein wird das Erbrecht eines einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft nachgewiesen. Jeder Miterbe kann einen solchen Nachweis für sich selbst, aber auch für seine Miterben beantragen. Diese Form des Erbscheins ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Miterben unbekannt sind oder sich der gemeinschaftlichen Antragstellung verweigern. Der Teilerbschein ermöglicht einzelnen Miterben — als gemeinschaftlicher Teilerbschein auch mehreren Erben — ihr Erbrecht bezüglich Ihres Erbanteils gegenüber Dritten, beispielsweise Banken, nachzuweisen.

Was kostet ein Teilerbschein?
Die Kosten für den Teilerbschein richten sich nach der Summe, die dem Miterben aus dem Nachlass als Erbe zustehen und werden nach einem im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegten Gebührensatz erhoben. Hinzu kommen Gebühren für die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht.

Was ist ein gemeinschaftlicher Erbschein?
Wollen sich die Erben das Erbrecht der gesamten Miterbengemeinschaft beurkunden lassen, so müssen sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dies kommt dann zum Tragen, wenn die Miterbengemeinschaft gemeinsam über den kompletten Nachlass verfügen will. Beide Erbscheinsarten können auch nebeneinander ausgestellt werden.

Sie haben weitere Fragen zum (Teil-)Erbschein oder benötigen kompetenten Rechtsbeistand in Erbrechtsangelegenheiten? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Jürgen Pillig, Anwalt für Erbrecht in Berlin.

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