Ihr Testament prüfen lassen: Klarheit schaffen, Streit vermeiden

Ein handschriftliches Testament scheint auf den ersten Blick einfach: Man schreibt seine Wünsche nieder, unterschreibt und fertig. Doch viele Erblasser unterschätzen, wie schnell es dabei zu rechtlichen Unsicherheiten kommen kann. Kleine Formfehler, unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen führen im Erbfall oft zu Streit unter den Hinterbliebenen oder sogar zur Unwirksamkeit des letzten Willens.
Ein Testament prüfen zu lassen, sorgt für Klarheit, schützt vor Anfechtungen und stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Formen eingehalten sind.

Mein Name ist Jürgen Pillig und ich bin Ihr Anwalt im Erbrecht in Berlin. Mit meiner Kanzlei stehe ich Ihnen bei Fragen rund um Ihr Testament bei. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

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Wann ist es sinnvoll, ein Testament prüfen zu lassen?

Eigenhändig ein Testament zu errichten, erscheint vielen als einfache und persönliche Lösung, doch gerade dabei entstehen häufig Unsicherheiten. Ist die Form wirklich korrekt? Wurden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten? Wird der letzte Wille eindeutig und rechtssicher formuliert? Bereits bei der ersten Erstellung kann eine anwaltliche Prüfung helfen, spätere Streitigkeiten oder sogar die Unwirksamkeit des Testaments zu vermeiden.

In diesen Fällen ist es sinnvoll, das eigen Testament überprüfen zu lassen:

  • Direkt bei der Errichtung: Wer sein Testament eigenhändig verfasst, sollte es direkt durch einen Anwalt prüfen lassen – am besten, bevor es in die Schublade wandert. So lassen sich typische Fehler und Zweideutigkeiten von Anfang an vermeiden.
  • Bei familiären Veränderungen: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder der Tod eines vorgesehenen Erben können eine Anpassung erforderlich machen.
  • Bei Vermögensänderungen: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Schenkungen sollten im Testament korrekt berücksichtigt sein.
  • In komplexen Erbfällen: Patchwork-Familien, minderjährige Erben oder Vermögen im Ausland erfordern oft individuelle Regelungen.
  • Vor notarieller Beurkundung oder Verwahrung: Auch wenn Sie Ihr Testament später notariell absichern möchten, ist eine inhaltliche Vorprüfung durch den Anwalt empfehlenswert.

Je früher ein Testament professionell geprüft wird, desto besser. Sie schaffen damit nicht nur Rechtssicherheit für sich selbst, sondern vor allem auch Klarheit und Frieden für Ihre Erben. Treten Sie gern mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Die anwaltliche Prüfung eines Testaments zu Lebzeiten schafft rechtzeitig Klarheit und Sicherheit.Kommt es erst nach dem Tod des Erblassers zu Unklarheiten, ist häufig eine Testamentsauslegung erforderlich.

Was wird bei der Prüfung eines Testaments kontrolliert?

Ein wirksames Testament muss nicht nur bestimmten Formvorgaben entsprechen – es muss auch inhaltlich klar, widerspruchsfrei und rechtlich zulässig sein. Genau hier setzen erfahrene Anwälte an: Sie prüfen Ihr Testament umfassend auf mögliche Schwächen, Unklarheiten oder Risiken.

Im Rahmen der anwaltlichen Prüfung werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:

  • Formvorgaben: Wurde das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben? Fehlen Ort oder Datum? Schon kleine Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
  • Eindeutigkeit der Formulierungen: Ist klar erkennbar, wer was erben soll? Oder könnten Ausdrücke wie „meine Kinder“ in Patchwork-Familien zu Auslegungskonflikten führen?
  • Beachtung der Pflichtteilsrechte: Auch wer enterbt wird, hat unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil. Durch einen Anwalt können Sie prüfen lassen, ob diese Ansprüche korrekt berücksichtigt sind.
  • Widersprüche zur gesetzlichen Erbfolge: Besteht ein Konflikt zwischen Ihrem Testament und den gesetzlichen Regelungen? Gibt es Formulierungen, die unbeabsichtigt zu einer gesetzlichen Erbfolge zurückführen?
  • Steuerliche Auswirkungen: Je nach Vermögensstruktur kann eine Optimierung helfen, Erbschaftssteuer zu sparen – oder unnötige Belastungen zu vermeiden.
  • Mögliche Anfechtungsgründe: Bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit oder lassen sich spätere Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Erblassers absehen?

Diese Prüfung sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche auch wirklich umgesetzt werden und dass Ihr Testament vor Gericht Bestand hätte. Des Weiteren können durch die richtige Planung des Erbes erhebliche steuerliche Vorteile entstehen. Eine anwaltliche Beratung kann hier durchaus sinnvoll sein.

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Häufige Fragen zur Testamentsprüfung

Ist ein handschriftliches Testament überhaupt gültig?

Ja, ein handschriftlich verfasstes Testament ist grundsätzlich wirksam, wenn es eigenhändig geschrieben, unterschrieben und datiert ist. Allerdings passieren hier besonders häufig Formfehler oder es entstehen durch unklare Formulierungen rechtliche Unsicherheiten. Eine anwaltliche Prüfung hilft, spätere Probleme zu vermeiden.

Worin liegt der Unterschied zur notariellen Testamentsberatung?

Ein Notar beurkundet den letzten Willen und verwahrt das Testament auf Wunsch amtlich. Ein Anwalt hingegen berät Sie umfassend in rechtlicher Hinsicht. Diese Beratung erfolgt individuell, vertraulich und oft mit größerem Fokus auf Ihrer persönlichen Situation. Die anwaltliche Prüfung kann eine gute Vorbereitung auf ein notarielles Testament sein oder bewusst als eigenständige Lösung gewählt werden.

Kann ich mein Testament nachträglich noch ändern?

Ja, das ist jederzeit möglich. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie ein handschriftliches Testament jederzeit widerrufen, ergänzen oder vollständig neu verfassen. Dabei ist es sinnvoll, das neue Testament erneut anwaltlich prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Änderungen wirksam sind.

Wie läuft die Prüfung eines Testaments ab?

Sie vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Dabei analysieren wir gemeinsam den aktuellen Text Ihres Testaments, besprechen mögliche Risiken und geben Empfehlungen zu Anpassungen. Im Anschluss entscheiden Sie, ob und wie Änderungen vorgenommen werden sollen. Diskret, klar und rechtssicher.

Was kostet es, ein Testament prüfen zu lassen?

Die Kosten für die anwaltliche Prüfung eines Testaments richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen wird je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Gegenstandswert eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen. So erhalten Sie eine transparente und faire Lösung, die zu Ihrem Anliegen passt.
Für den Einstieg bietet sich häufig eine Erstberatung an. Sie dient der ersten rechtlichen Einschätzung und wird gesetzlich geregelt. Wenn es bei diesem Gespräch bleibt, müssen Sie nicht mit höheren Kosten rechnen.
Bitte haben Sie Verständnis: Kostenlose Auskünfte per Telefon oder E-Mail dürfen nicht erteilt werden. Ein persönliches Gespräch ist die Grundlage für eine fundierte und rechtssichere Beratung. Vereinbaren Sie daher gern einen Termin oder senden Sie uns Ihre Kontaktdaten für einen Rückruf.

Jürgen Pillig: Ihr Anwalt im Erbrecht in Berlin

Gern unterstütze ich Sie persönlich bei der Prüfung und Gestaltung Ihres letzten Willens. Wenn Sie noch kein Testament verfasst haben, können Sie im Rahmen einer Testamentsberatung gemeinsam mit mir alle wichtigen Aspekte klären. Auch wenn Sie ein Testament errichten möchten, begleite ich Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Vorstellungen.
Als Anwalt für Erbrecht in Berlin stehe ich Ihnen mit Erfahrung, Sorgfalt und juristischem Know-how zur Seite – damit Ihr letzter Wille genau das bewirkt, was Sie sich wünschen.
Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei zu begrüßen.

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