Das handschriftliche Testament gilt gemeinhin als eine persönliche und unkomplizierte Möglichkeit, den letzten Willen festzuhalten. In der Vorstellung ist es ganz einfach: Man sitzt zu Hause am Küchentisch und regelt auf wenigen Seiten Papier die Versorgung der Familie und der Freunde nach dem eigenen Tod. Doch viele unterschätzen, wie wichtig die Präzision beim Verfassen eines Testaments ist. Unklare Formulierungen, fehlende Angaben oder das Fehlen von Formerfordernissen wie der Unterschrift können dafür sorgen, dass das Testament angefochten werden kann. Und selbst, wenn man sich der Formerfordernisse für handgeschriebene Testamente bewusst ist, sollte man auch sehr genau auf die rechtssichere Formulierung achten, damit der Nachlass am Ende auch so verteilt wird, wie man selbst es erdacht hat.
Deshalb raten wir dazu, eine Testamentsberatung in Anspruch zu nehmen, ehe Sie Ihr Testament errichten. Denn nur so können Sie wirklich sicherstellen, dass nach Ihrem Ableben alles nach Ihren Wünschen erfolgt. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin stehe ich Ihnen mit meiner umfassenden Expertise und meiner langjährigen Erfahrung gern zur Seite. Nutzen Sie meine Beratung zu Ihrem Testament, um Ihre Interessen wirksam festzuhalten.
Um den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 2247 BGB zu entsprechen, ist ein persönlich geschriebenes und unterschriebenes Testament nur handschriftlich rechtsgültig. Sehen Sie nachfolgend die wichtigsten Anforderungen und Begriffe rund um das eigenhändige Testament:
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie ihren letzten Willen rechtssicher formulieren, empfiehlt sich eine Testamentsberatung durch einen Anwalt. Ich unterstütze Sie gern dabei, Ihr Testament gesetzeskonform zu gestalten und alle Begünstigten sowie die Vermögensaufteilung eindeutig festzulegen.
Das vorliegende Urteil vom 13. März 2024 durch das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 3 W 96/23) befasste sich mit der Frage, ob ein Testament auf einem Kneipenblock gültig ist. Hier hatte ein Kneipenbesitzer lediglich auf einem Kellnerblock, handschriftlich ein kurzes Testament verfasst. Dies hatte zur Folge, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Gültigkeit des Testaments kam und das Testament in erster Instanz nicht anerkannt wurde.
Im vorliegenden Fall hatte der Verstorbene, der Wirt einer Kneipe, seinen letzten Willen auf einem Kneipenblock festgehalten. Er schrieb einfach: „X (Spitzname) bekommt alles“ und benutzte dabei den Spitznamen seiner Lebenspartnerin. Diese informelle Art und Weise führte zunächst zu Bedenken, ob es sich überhaupt um ein gültiges handgeschriebenes Testament handle. Das Amtsgericht Westerstede sah die Partnerin nicht als Erbin an, da nicht eindeutig festzustellen war, dass der Kneipenblock wirklich als handgeschriebenes Testament gemeint war. Es fehle dem Dokument an dem für ein handgeschriebenes Testament erforderlichen Testierwillen. Das Gericht argumentierte, dass nicht klar erkennbar sei, dass auf Kneipenblock ein handgeschriebenes Testament entstehen sollte.
Das Oberlandesgericht Oldenburg beurteilte den Fall jedoch anders als das Amtsgericht Westerstede. Während das Amtsgericht den Kneipenblock nicht als handgeschriebenes Testament anerkennen wollte, war der Senat des Oberlandesgerichts überzeugt, dass der Testierwille des Erblassers eindeutig erkennbar war, auch wenn der Spitzname der Partnerin und die informelle Art verwendet wurden. Der handschriftliche Text wurde als wirksames, handgeschriebenes Testament anerkannt. Der Senat war überzeugt, dass der Verstorbene den Zettel selbst geschrieben hatte und dass er mit dem Spitznamen eindeutig seine Partnerin meinte. Zeugen sagten außerdem aus, dass der Verstorbene mit dieser Notiz seine Erbschaft regeln wollte. Es war eine Eigenart des Erblassers, wichtige Dokumente hinter dem Tresen aufzubewahren. Solange der Testierwille klar zu erkennen und die Notiz unterschrieben war, reichte dies aus, um als gültiges handgeschriebenes Testament zu gelten. Der Senat erkannte die Partnerin daher als rechtmäßige Erbin an.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass Sie bei einem handschriftlichen Testament immer Gefahr laufen, dass die Auslegung am Ende vom Gericht vorgenommen wird. Dabei bietet das Gesetz Spielräume, die unter Umständen dafür sorgen, dass das Testament nicht in Ihrem Sinne bewertet wird. Um Unklarheiten oder spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich bei der Erstellung beraten zu lassen.
Ob Sie Ihren letzten Willen klassisch oder auf unkonventionelle Weise festhalten möchten – es ist wichtig, dass Ihr handschriftliches Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Vermeiden Sie Unsicherheiten und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Berlin zu Ihrem Nachlass beraten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Erbschaft nach Ihren Vorstellungen geregelt wird und Ihre Liebsten optimal abgesichert sind.
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