Wir helfen bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrung bei dem Erstellen und der Abwicklung unzähliger letztwilliger Verfügungen wissen wir, worauf es ankommt, damit Ihre Vorstellungen auch verwirklicht werden.
Hierbei sind wir bereit, gegebenenfalls das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen einer Verfügung.
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Es werden von uns Konzepte für gemeinnützige Stiftungen entwickelt, Satzungen entworfen und alle Verhandlungen mit den Finanz- und den Stiftungsaufsichtsbehörden geführt.
Natürlich vertreten wir unsere Mandanten auch in erbrechtlichen Streitigkeitenvor den Gerichten. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit sehen wir aber in erster Linie in der Vermeidung von Prozessen.
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