Zweckvermächtnis

Das Zweckvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem der Erblasser nur den Zweck der Zuwendung und den Begünstigten benennt. („Meine Enkelin soll musisch gefördert werden.“) Wie die Zuwendung konkret aussieht (Finanzierung von Musik- oder Gesangsunterricht), überlässt er entweder demjenigen, der das Vermächtnis erfüllen muss, oder einer sonstigen Person. Der Begünstigte selbst hat insofern kein Mitspracherecht.

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