Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand von Ehepaaren, sofern sie keinen Ehevertrag abgeschlossen und darin einen anderen Güterstand vereinbart haben. Die vermögensrechtliche Beziehung ist in der Zugewinngemeinschaft wie folgt gestaltet: Während der Ehe sind die Vermögen der Ehepartner getrennt. Endet die Zugewinngemeinschaft, insbesondere durch Scheidung oder den Tod eines Ehepartners, so wird der Zugewinn ausgeglichen (-> Zugewinnausgleich).

Auf die eingetragene Lebenspartnerschaft sind die Regeln der Zugewinngemeinschaft entsprechend anzuwenden.

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