Die Wiederverheiratungsklausel bezeichnet eine besondere Vereinbarung der Ehepartner in einem Ehegattentestament. Dort setzten sie sich häufig gegenseitig als Alleinerben ein, während die gemeinsamen Kinder erst dann erben sollen, wenn auch der zweite Partner stirbt. Mit der Wiederverheiratungsklausel wird diese Vereinbarung für den Fall ergänzt, dass der überlebende Ehegatte später noch einmal heiratet. Dann soll er den Nachlass des Erstverstorbenen ganz oder teilweise schon im Zeitpunkt der Wiederheirat an die Kinder herausgeben müssen.
Im Falle der Trennungslösung bedeutet die Wiederverheiratungsklausel den vorgezogenen Eintritt des Nacherbfalls. Bei der Einheitslösung führt sie dazu, dass die Vollerbschaft des überlebenden Ehepartners rückwirkend zur Vorerbschaft wird, was mit entsprechenden Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Nachlass verbunden ist.
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