Der Vorerbe ist ein Erbe, dessen Erbenstellung auf die Zeit der Vorerbschaft beschränkt ist. Tritt der Nacherbfall ein, so geht das Vermögen des Erblassers auf den Nacherben über (-> Nacherbschaft).
Der Vorerbe kann im Gegensatz zum Vollerben nicht völlig frei über den Nachlass verfügen, sondern unterliegt bestimmten Beschränkungen und Verpflichtungen (-> Verfügungsbeschränkungen des Vorerben). Sie dienen dazu, den Nachlass in seiner wirtschaftlichen Substanz für den Nacherben zu erhalten. Der Vorerbe hat also eine Rolle inne, die der eines Treuhänders vergleichbar ist. Gleichzeitig soll er als Erbe aber auch wirtschaftlich von der Erbschaft profitieren und ist deshalb berechtigt, bestimmte Nutzungen (Vorteile) aus der Erbschaft zu ziehen.
Der Erblasser kann die Rechtsposition des Vorerben stärken, indem er ihn von vielen gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit.
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