Das Vorausvermächtnis ist eine Zuwendung, die einem Erben neben dem Erbteil zukommen soll. Da das Vermächtnis nicht auf den Erbteil angerechnet wird, ist der Erbe gegenüber den Miterben begünstigt.
Das Vorausvermächtnis kann sofort nach Eintritt des Erbfalls gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Der Begünstigte muss also nicht bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft warten.
Will der Erblasser einem Erben in seinem Testament einen bestimmten Vermögensgegenstand zuwenden, ohne ihn gleichzeitig finanziell besser zu stellen, muss er eine Teilungsanordnung treffen.
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