Verwahrung des Testaments

Wer sein Testament macht, ohne einen Notar hinzuzuziehen (-> eigenhändiges Testament), kann es einfach bei sich Zuhause aufbewahren. Möchte er allerdings sicherstellen, dass es über die Jahre weder verloren geht noch von benachteiligten Hinterbliebenen vernichtet wird, sollte er es bei einem (beliebigen) Amtsgericht gegen eine Gebühr in amtliche Verwahrung geben.

Testamente, die vor einem Notar errichtet werden (-> öffentliche Testamente), werden immer in amtliche Verwahrung gegeben. Hier kümmert sich der Notar um die Hinterlegung. Zuständig ist das Amtsgericht am Amtssitz des Notars.

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