Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Der Vertrag zugunsten eines Dritten auf den Todesfall ist ein Vertrag des Erblassers mit einer Person, die sich im Falle seines Todes verpflichtet, einem Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Die Folge ist (meist), dass der Begünstigte mit dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf den vereinbarten Vermögensvorteil erwirbt. Dieser geht also nicht mit dem übrigen Vermögen des Verstorbenen auf die Erben über.

Klassische Beispiele für Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind (Bau-) Sparverträge oder Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten.

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