Wer das Testament eines anderen vernichtet, riskiert nicht nur Schadensersatzforderungen der im Testament bedachten Personen, sondern macht sich darüber hinaus wegen Urkundenunterdrückung strafbar.
Erfolgt die Vernichtung des Testaments durch den Erblasser selbst, handelt es sich um einen Widerruf des Testaments.
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