Verfügung von Todes wegen

Die Verfügung von Todes wegen ist ein Rechtsgeschäft, bei dem ein Mensch darüber bestimmt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, wenn er stirbt. Das Gesetz verwendet den Begriff in zweifacher Bedeutung. Zum einen bezeichnet er die einzelne Anordnung als solche; zum anderen die Gesamtheit der Anordnungen. Auch das Testament selbst wird also als Verfügung von Todes wegen bezeichnet.

Unterschieden werden einseitige und vertragliche Verfügungen von Todes wegen. Vertragliche Verfügungen von Todes wegen können nur in einem Erbvertrag getroffen werden. Bei ihnen bindet sich der Verfügende vertraglich an eine bestimmte Verfügung. Er kann also keine anderen Verfügungen mehr treffen, die mit der vertraglichen Verfügung nicht vereinbar sind. Einseitige Verfügungen von Todes wegen können dagegen jederzeit widerrufen werden. Besonderheiten gelten für wechselbezügliche Verfügungen in einem Ehegattentestament.

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