Eine Überschuldung des Nachlasses liegt vor, wenn das Vermögen des Verstorbenen nicht ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu decken. Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann diesen innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (-> Ausschlagung). Tut er dies nicht oder stellt sich erst nach Ablauf der Frist heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, muss das Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Dies führt zu einer Haftungsbeschränkung des Erben: Er haftet nur noch mit dem Vermögen des Verstorbenen für dessen Verbindlichkeiten und nicht mehr mit seinem eigenen Vermögen. Zugleich verliert er die Befugnis, über den Nachlass zu verfügen.
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