Tiere können nicht als Erbe eingesetzt werden. Wer sein Tier auch nach dem eigenen Tod gut versorgt wissen will, kann aber einen Erben oder Vermächtnisnehmer (-> Vermächtnis) verpflichten, sich um das Tier zu kümmern. Praktisch geschieht dies durch Erteilung einer entsprechenden Auflage im Testament. Ob diese eingehalten wird, kann z. B. von anderen Erben kontrolliert und ggfls. eingefordert werden.
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