Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist ein amtliches Zeugnis, mit dem der Testamentsvollstrecker seine Amtsinhaberschaft nachweist. Es gibt außerdem Auskunft über seine Befugnisse, soweit diese von den gesetzlichen Regelungen abweichen und Dritten gegenüber von Bedeutung sind. Die Angaben dienen im Geschäftsverkehr der Rechtssicherheit, denn Dritte können sich selbst dann darauf verlassen, dass das Zeugnis richtig und vollständig ist, wenn dies einmal nicht der Fall sein sollte.
Ausgestellt wird das Zeugnis auf Antrag des Testamentsvollstreckers vom Nachlassgericht. Es wird kraftlos, sobald das Amt des Testamentsvollstreckers endet.
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