Testament

Wer verfügen möchte, was mit seinem Vermögen passieren soll, wenn er stirbt, muss ein Testament errichten (oder einen Erbvertrag abschließen). Voraussetzung ist immer die Testierfähigkeit.

Normalerweise werden Testamente eigenhändig oder vor dem Notar (-> öffentliches Testament) errichtet. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen stehen weitere Errichtungsformen zur Verfügung (-> Nottestament).

Ein Testament muss immer vom Testierenden selbst aufgesetzt werden (-> Höchstpersönlichkeit).

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