Teilungsklage

Können sich Miterben nicht darauf einigen, wie sie den Nachlass untereinander aufteilen wollen, so ist die Teilungsklage das letzte Mittel, um die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft zu erreichen: Der Kläger verklagt seine Miterben auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsplan, den er vorlegt.

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