Das Stückvermächtnis ist die Zuwendung eines konkreten Gegenstandes durch den Erblasser. („Meine Nichte soll meinen Pkw erhalten.“) Der Gegenstand kann eine Sache sein, eine Forderung oder ein Recht. Gehört der Gegenstand nicht zum Nachlass, ist das Vermächtnis in der Regel unwirksam, es sei denn, es handelt sich um ein Verschaffungsvermächtnis.
Weist der Gegenstand zurzeit des Erbfalls Mängel auf, kann der Vermächtnisnehmer üblicherweise nicht von den Erben verlangen, dass sie den Mangel beseitigen oder den Schaden ersetzen.
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