Steht bei der gesetzlichen Erbfolge fest, welche Ordnung (neben dem Ehepartner/der Ehepartnerin des Verstorbenen) zur Erbfolge berufen ist, so wird der Teil des Nachlasses, der auf die Verwandten entfällt, nicht etwa innerhalb der Ordnung nach Köpfen verteilt. Vielmehr regelt das Stammes- und Liniensystem die Erbfolge.
In der 1. Ordnung gibt es nur Stämme. Hat der Verstorbene mehrere Kinder, so bildet jedes Kind mit seinen Nachkommen einen Stamm. Alle Stämme erben zu gleichen Teilen. Dies gilt unabhängig davon ob ein Kind noch lebt oder nicht.
In der 2. Ordnung bildet jeder Elternteil eine Linie. Beide Linien erben zu gleichen Teilen und zwar unabhängig davon, ob die Eltern noch leben. Innerhalb einer Linie bilden die Kinder des Elternteils wiederum Stämme.
In der 3. Ordnung bildet jeder Großelternteil eine Linie. Alle vier Linien erben zu gleichen Teilen und zwar auch hier unabhängig davon, ob die Großeltern noch leben. Innerhalb einer Linie bilden die Kinder des Großelternteils wiederum Stämme. Sind die Erbteile auf Stämme und Linien verteilt, so werden nach dem Repräsentations- und Eintrittsprinzip die Erben ermittelt.
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