Sonderrechtsnachfolge

Die Nachfolge in einzelne Rechtspositionen eines verstorbenen Menschen ist in Deutschland normalerweise nicht möglich. Vielmehr gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben rücken in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein.

Lediglich in bestimmten Fällen ist ausnahmsweise die Sonderrechtsnachfolge möglich.

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