Die Nachfolge in einzelne Rechtspositionen eines verstorbenen Menschen ist in Deutschland normalerweise nicht möglich. Vielmehr gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben rücken in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein.
Lediglich in bestimmten Fällen ist ausnahmsweise die Sonderrechtsnachfolge möglich.
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