Schlusserbe

Der Schlusserbe ist bei der in einem Ehegattentestament vereinbarten Einheitslösung die Person, auf die mit dem Tod des zweiten Ehepartners das Vermögen beider Ehepartner als Einheit übergehen soll. Beim Tod des ersten Ehepartners ist der Schlusserbe von der Erbfolge ausgeschlossen (-> Enterbung).
 
Meist setzen Ehepaare ihre gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein.

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