Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen größeren Ausmaßes. Sie soll verhindern, dass ein Erblasser sein Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Die Steuer wird nach den gleichen Regeln erhoben. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten. So kann beispielsweise der persönliche Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
Wer muss die Schenkungssteuer zahlen?
In Deutschland ist der Beschenkte steuerpflichtig, wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt. Innerhalb von drei Monaten nach Schenkung ist diese beim zuständigen Finanzamt durch den Schenker sowie den Beschenkten zu melden. Wurde die Schenkung von einem Notar beurkundet, entfällt die Meldepflicht.
Wie hoch sind die Schenkungssteuer-Freibeträge?
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkendem und Beschenkten. Es können Freibeträge zwischen 20.000 und 50.000 Euro geltend gemacht werden, wobei der Freibetrag für Nichtverwandte am niedrigsten ausfällt.
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