Schenkung

Eine Schenkung ist im Erbrecht eine unentgeltliche Zuwendung. Im Gegensatz zu einer Vererbung überträgt man das Eigentum bereits zu Lebzeiten.

Ist eine Schenkung steuerfrei?
Je nach Verwandtschaftsgrad können alle 10 Jahre unterschiedlich hohe Freibeträge steuerfrei verschenkt werden. So sind etwa an Eltern und Geschwister Geldwerte bis 20.000 Euro, an Kinder bis 400.000 Euro und an Ehepartner bzw. Lebenspartner sogar bis 500.000 Euro ohne Steuern zu verschenken. Höhere Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer.

Wann ist eine Schenkung wirksam?
Eine Schenkung ist wirksam, wenn das Schenkungsversprechen schriftlich in einem Schenkungsvertrag mit notarieller Beurkundung festgehalten wird oder das Schenkungsversprechen bereits tatsächlich vollzogen wurde.

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Schenkung, kontaktieren Sie Jürgen Pillig, Anwalt für Erbrecht in Berlin.

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