Das Repräsentationsprinzip ist bei der gesetzlichen Erbfolge der Verwandten von Bedeutung. Hier regelt es gemeinsam mit dem Eintrittsprinzip, welche Verwandten innerhalb einer Ordnung den Verstorbenen beerben. Angeknüpft wird dabei an das Stammes- und Liniensystem.
Nach dem Repräsentationsprinzip schließt jeweils der nächste noch lebende Abkömmling einer Person weitere Abkömmlinge desselben Stammes von der Erbfolge aus. In der 2. Ordnung gilt Entsprechendes zudem für die Eltern und in der 3. Ordnung für die Großeltern des Verstorbenen: Sie schließen jeweils ihre Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Beispiel:
Der Verstorbene hinterlässt ein Kind und zwei Enkel. Alle drei sind Erben der 1. Ordnung. Die Enkel sind jedoch von der Erbfolge ausgeschlossen, weil das Kind des Verstorbenen als nächster Abkömmling den Stamm repräsentiert.
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