Prozessgericht

Vor das Prozessgericht gehören alle erbrechtlichen Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich dem Nachlassgericht zugewiesen sind, z. B. die Durchsetzung des Erbschaftsanspruchs (-> Erbschaftsklage), die Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen und die Klage auf Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft (-> Teilungsklage). Während das Nachlassgericht immer bei einem Amtsgericht angesiedelt ist, kann das zuständige Prozessgericht ein Amtsgericht oder ein Landgericht sein. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

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