Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch ist der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Auszahlung ihres Pflichtteils. Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben, der mit dem Tod des Erblassers entsteht und zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört.

Neben dem sog. ordentlichen Pflichtteilsanspruch im Falle der Enterbung gibt es weitere Pflichtteilsansprüche. Sie schützen die Pflichtteilsberechtigten in dem Fall, dass der Erblasser ihnen ihre Mindestbeteiligung am Nachlass in sonstiger Weise vorenthält.
Pflichtteilsansprüche sind vererblich, übertragbar, unterliegen der Verjährung (-> Verjährung von Pflichtteilsansprüchen) und können gepfändet werden.

Zurück zur Übersicht

Jetzt Beratung anfordern