Notar

Der Notar ist Träger eines vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes. Er ist für die Beurkundung von Rechtsvorgängen (-> notarielle Beurkundung) und andere Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Anders als ein Rechtsanwalt ergreift er nicht Partei für seine Mandanten, sondern hat die Funktion eines unparteilichen Rechtsbeistands. Ist ein Rechtsanwalt zugleich als Notar bestellt (sog. Anwaltsnotar), so darf er nur dann als Notar tätig werden, wenn er in der gleichen Angelegenheit nicht bereits die Interessenvertretung eines Beteiligten übernommen hat. In manchen Regionen Deutschlands schließt der eine Beruf den anderen sogar aus.

Die Notarkosten sind in der sog. Kostenordnung (KostO) festgelegt. Sie berechnen sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern nach der Bedeutung und dem Wert des Rechtsgeschäfts.

Das Berufsrecht der Notare ist in der Bundesnotarordnung geregelt (BNotO).

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