Mit Berücksichtigung des Niederstwertprinzips wird ein Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet.
Wann wird das Niederstwertprinzip angewendet?
Das Niederstwertprinzip kommt zum Tragen, wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen an einen Erben vorgenommen hat. Damit wird für Miterben (also die Pflichtteilsberechtigten) ein Ausgleich ermöglicht.
Wie wird der Betrag mit dem Niederstwertprinzip kalkuliert?
Zunächst wird Wert des verschenkten Gegenstandes (etwa Vermögen oder Grundstück) zum Zeitpunkt der Schenkung ermittelt und mit dem Wert zu Zeiten des Erbfalls verglichen. Der niedrigere der beiden Werte wird im Nachhinein dem Nachlass hinzugerechnet. Der durch die Schenkung benachteiligte Erbe erhält dafür also weniger vom Nachlass.
Möchten Sie noch mehr zur Kalkulation mit dem Niederstwertprinzip wissen, fragen Sie Jürgen Pillig, den Anwalt für Erbrecht in Berlin.
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