Nachlassforderungen sind Ansprüche, die zum Nachlass gehören, weil sie dem Verstorbenen zu Lebzeiten zustanden und mit seinem Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben übergehen. Hatte der Verstorbene beispielsweise seinem Freund Geld geliehen, darf der Erbe dieses Geld nach der vereinbarten Zeit zurückfordern.
Miterben müssen Nachlassforderungen üblicherweise gemeinsam geltend machen. Allerdings kann jeder einzelne Miterbe ohne Mitwirken der anderen vom Schuldner verlangen, dass dieser die Forderung erfüllt, indem er an die Miterbengemeinschaft leistet.
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