Nachlasserbenschulden

Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die der oder die Erben nach dem Tod des Erblassers eingehen, um den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. (Beispiel: Sie lassen einen Gärtner kommen, der sich um den Garten des Verstorbenen kümmert.)

Da der oder die Erben die genannten Verbindlichkeiten selbst eingehen, haften sie dafür immer auch mit ihrem eigenen Vermögen, also nicht nur mit dem Vermögen des Verstorbenen. Dies gilt selbst dann, wenn die Haftung generell auf den Nachlass beschränkt ist, also eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde.

Der/Die Erbe(n) können ihre persönliche Haftung nur ausschließen, indem sie mit ihrem Vertragspartner ausdrücklich vereinbaren, dass die Haftung auf den Nachlass beschränkt sein soll. Dabei reicht es aus, wenn sie einseitig erklären, dass nur der Nachlass haften soll und der Vertragspartner nicht widerspricht.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören neben den Nachlasserbenschulden die Erblasserschulden und die Erbfallschulden.

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