Lebenspartnerschaft, eingetragene

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die gesetzlich geregelte Partnerschaft von Personen des gleichen Geschlechts. Eingeführt wurde das Rechtsinstitut im Jahr 2001 mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Lange Zeit haben Schwule und Lesben dafür gekämpft, auch heiraten zu dürfen und Eheleuten in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt zu werden. Die eingetragene Lebenspartnerschaft hat sie diesem Ziel ein großes Stück näher gebracht.

Was das Erbrecht anbelangt, so sieht das Lebenspartnerschaftsgesetz eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten insbesondere in folgenden Punkten vor:

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