Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, also selbstständig im Rechtsverkehr auftreten und Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere der eingetragene Verein (e.V.), die GmbH, die Aktiengesellschaft (AG) und die Genossenschaft (eG). Als rechtlich selbstständiges Zweckvermögen ist die Stiftung zu nennen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. staatliche Hochschulen, Kirchen, Städte und Gemeinden.
Auch juristische Personen können als Erben eingesetzt werden (-> Erbfähigkeit).
Zurück zur ÜbersichtJetzt Beratung anfordern