Güterstand

Der Güterstand gibt Auskunft darüber, wie Ehepartner ihre Beziehung in vermögensrechtlicher Hinsicht gestaltet haben. Haben sie in einem Ehevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Weitere Güterstände sind die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.

Auch im Erbrecht spielt der Güterstand eine Rolle. Das hängt damit zusammen, dass der Ehepartner des Verstorbenen nicht nur gesetzlicher Erbe wird (-> gesetzliches Ehegattenerbrecht), sondern der Tod auch den Güterstand beendet. Das Gesetz macht die Höhe der gesetzlichen Erbquote des Ehepartners deshalb auch davon abhängig, in welchem Güterstand das Ehepaar gelebt hat. Darüber hinaus ist entscheidend, neben den Verwandten welcher Ordnung der Ehepartner erbt (-> Ordnungssystem).

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