Gradualsystem

Nach dem Gradualsystem bestimmt der Grad der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen darüber, wer Erbe wird. Entscheidend ist also, wie viele Geburten zwischen einem Verwandten und dem Verstorbenen liegen. Das Gradualsystem gilt in Deutschland nur in seltenen Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Verstorbene lediglich Verwandte der 4. oder einer höheren Ordnung hinterlässt (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge, Ururgroßeltern und deren Abkömmlinge usw.). Sind Verwandte der 1., 2. oder 3. Ordnung vorhanden, erben diese nach dem Ordnungssystem.

Zurück zur Übersicht

Jetzt Beratung anfordern