Ersatzerbe

Als Ersatzerbe wird eine Person bezeichnet, die nach dem Willen des Erblassers nur dann erben soll, wenn ein anderer Erbe vor oder nach dem Tod des Erblassers wegfällt, also (doch) nicht Erbe wird. Dieses Wegfallen kann verschiedene Gründe haben, z. B. den, dass der Erbe vor dem Erblasser stirbt, dass er auf sein Erbe verzichtet (-> Erbverzicht), die Erbschaft ausschlägt (-> Ausschlagung) oder das Testament anficht, das ihn zum Erben macht (-> Anfechtung). Auch die Erbunwürdigkeit kann ihn als Erbe ausschließen.

Soll ein Erbe nicht anstelle, sondern nach einem anderen Erben die Erbschaft erhalten, so ist er Nacherbe.

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