Erbschaftssteuerreform

Zum 1.1.2009 trat die letzte große Erbschaftsteuerreform in Kraft. Sie war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 festgestellt hatte, dass es mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren ist, dass Immobilienvermögen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gegenüber sonstigem Vermögen bevorzugt wird. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2008 eine Neuregelung zu schaffen.

Die Reform führte insbesondere zu folgenden Änderungen des Erbschaftsteuerrechts:

Zurück zur Übersicht

Jetzt Beratung anfordern