Erbschaftsklage

Die Erbschaftsklage dient der Durchsetzung des Erbschaftsanspruchs. Es handelt sich um eine Leistungsklage, mit der vom Erbschaftsbesitzer verlangt wird, die in der Klageschrift bezeichneten Nachlassgegenstände herauszugeben. Zuständig ist in der Regel das Amts- bzw. Landgericht (➔ siehe Prozessgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Was ist eine Erbschaftsklage?
Die Erbschaftsklage ist das Rechtsmittel eines rechtmäßigen Erben, mit dem er das ihm per Testament oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehende Erbe einklagen kann. Sie richtet sich gegen eine Person, die im Besitz der Erbschaft ist, ohne einen rechtmäßigen Anspruch darauf zu haben, den sogenannten Erbschaftsbesitzer. Hat also eine Person einen Erbschaftsanspruch, kann dieser per Klage vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht durchgesetzt werden, um die Herausgabe des fraglichen Erbteils zu erwirken. Wurde der Nachlass durch den Erbschaftsbesitzer bereits im Vorfeld ganz oder teilweise veräußert, erstreckt sich der Erbschaftsanspruch auf den Erlös der Veräußerung. Gleiches gilt für eventuelle Einnahmen wie zum Beispiel Mietzahlungen, die in Folge des Besitzes vom Erbschaftsbesitzer erwirkt wurden. Eine Erbschaftsklage kann bis zu 30 Jahre nach Eintritt des Erbschaftsanspruchs angestrengt werden.

Was kostet eine Erbschaftsklage?
Bei einer Erbschaftsklage entstehen in jedem Fall Prozesskosten. Diese beinhalten im Wesentlichen Gerichtsgebühren sowie eventuelle Kostenerstattungen für Zeugen, Ausgaben für Gutachter oder Ähnliches. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwerts. Wird ein Anwalt hinzugezogen, entstehen weitere Kosten für dessen Vergütung. Die Höhe dieser ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und wird ebenfalls unter Heranziehung des Streitwerts berechnet.

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