Erbschaft

Die Erbschaft bezeichnet den gesamten Besitz und das Vermögen eines Verstorbenen, die mit seinem Tod auf den oder die Erben übergehen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Nachlass?
Während man aus Sicht und Rechtslage der Erben von einer Erbschaft spricht, ist im allgemeinen, objektiven Sinne für das Vermögen des Erblassers eher der Begriff Nachlass gebräuchlich.

Erbschaft — was ist zu tun?
Im Zuge der Erbschaft übertragt sich nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers auf seine Erben, sondern auch etwaige Schulden. Daher sollten Erben sorgfältig prüfen, inwiefern die Erbschaft besser ausgeschlagen werden sollte. Für die Ausschlagung der Erbschaft gilt eine Frist von 6 Wochen.

Bei Annahme der Erbschaft muss gegebenenfalls ein Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Mit diesem erhalten Erben die Verfügungsberechtigung über den Nachlass, vor allem bei Immobilien und Bankkonten. Noch laufende Verträge des Erblassers, zum Beispiel bei Versicherungen oder Telefongesellschaften, müssen gekündigt oder auf den eigenen Namen umgeschrieben werden. Auch Einzugsermächtigungen von den Konten sind zu widerrufen.

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Erbschaft? Wenden Sie sich an Jürgen Pillig, Anwalt für Erbrecht in Berlin.

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