Am 30. Januar 2008 hat die Bundesregierung eine Reform des Erbrechts beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wann und mit welchem endgültigen Inhalt das Gesetz in Kraft treten wird, ist derzeit (April 2009) noch ungewiss. In der Diskussion sind Neuregelungen im Bereich
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