Erbrecht

Im objektiven Sinne umfasst das Erbrecht alle Rechtsvorschriften, die regeln, was mit dem Vermögen eines Menschen geschieht, wenn er stirbt. Die meisten dieser Rechtsvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden.

Im subjektiven Sinne bezeichnet das Erbrecht Rechte von Menschen.

Was erbt der Ehegatte?
Beim Erbe werden zuerst Ehegatten und Kinder berücksichtigt, da sie Erben erster Ordnung sind. Grundsätzlich steht dem überlebenden Ehegatten neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses zu (§ 1931 Abs. 1 BGB).

Haben Geschwister Anspruch auf das Erbe?
Geschwister sind Erben zweiter Ordnung. Gibt es keine Erben erster Ordnung, haben Geschwister prinzipiell ein Anrecht auf das Erbe.

Was bedeutet „Privaterbrecht“?
Beim Privaterbrecht wird die Fortsetzung der privaten Eigentumsordnung auch nach dem Tod eines Menschen fortgesetzt. Der Staat darf nur dann am Vermögen eines Verstorbenen beteiligt werden, wenn sonst keine Erben vorhanden sind.
Das Privaterbrecht macht neben dem Familienerbrecht und der Testierfreiheit den verfassungsrechtlich geschützten Kern des Erbrechts in Deutschland aus.

Bei Fragen rund um das Erbrecht, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Jürgen Pillig, der als Anwalt für Erbrecht in Berlin tätig ist.

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