Erbenermittlung

Als Erbenermittlung bezeichnet man die Suche nach Verwandten einer verstorbenen Person, die nach der gesetzlichen Erbfolge als Erben in Betracht kommen, einschließlich des Nachweises ihrer Erbberechtigung. Die Suche kann sich zuweilen sehr aufwändig gestalten, weil Krieg, Vertreibung und Auswanderung Familien auseinandergerissen und voneinander entfremdet haben.

Ein Bedürfnis nach einer Ermittlung von Erben ergibt sich insbesondere daraus, dass die Gemeinschaft der Erben als Gesamthandsgemeinschaft im Erbrecht nur handlungsfähig ist, wenn alle Erben bekannt sind. Liegt kein Testament vor, ist dies oft nicht der Fall. Nicht teilbare Vermögenswerte aus dem Nachlass des Verstorbenen (z.B. Immobilien oder Fahrzeuge etc.) können erst nach Abschluss der Erbenermittlung an die rechtmäßigen Erben übertragen werden.

Wer ermittelt die Erben?
Die Erbenermittlung ist Sache des Nachlassgerichtes bzw. des vom Gericht bestellten Nachlasspflegers. Es können aber auch gewerbliche Erbenermittler mit der Suche nach den Erben beauftragt werden. Sie verfügen über die erforderlichen genealogischen (Genealogie = Ahnenforschung), historischen und juristischen Kenntnisse und Kontakte, um gezielt Recherchen im In- und Ausland durchführen zu können. Der Nachlasspfleger darf per Gesetz erst dann einen Auftrag an einen professionellen Erbenermittler erteilen, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Vorfeld bereits ausgeschöpft hat.

Was kostet die Erbenermittlung?
Seriöse Erbenermittler arbeiten auf eigenes finanzielles Risiko und verlangen erst dann ein Honorar von dem ermittelten Erben, wenn diesem die Erbschaft ausgezahlt wird. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ein Honorarsatz von etwa 30 % vom Nachlass ist aufgrund der oft zeit- und kostenintensiven Ermittlung durchaus als normal anzusehen. Dem ermittelten Erben steht es jedoch frei, den Nachweis seiner Erbberechtigung selbst zu führen. Er ist also nicht gezwungen, sich auf die Honorarvereinbarung mit einem Erbenermittler einzulassen.

Als Anwalt für Erbrecht in Berlin stehe ich Ihnen bei allen Fragen zum Thema Nachlass und Erben hilfreich zur Seite. Sie möchten ein Testament erstellen? Kontaktieren Sie mich! Ich freue mich auf Ihren Auftrag.

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